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IHRE rechtliche Situation:

Sie müssen beweisen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt und dass Ihnen durch diesen Behandlungsfehler ein Schaden entstanden ist.

Das kostet Geld:

Wenn Sie z. B. gerichtlich Schadenersatz, insbesondere auch Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 300.000,00 € gegenüber dem behandelnden Arzt und seiner Haftpflichtversicherung geltend machen, können Ihnen - wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind oder Prozesskostenhilfe erhalten - mindestens folgende nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie dem Gerichtskostengesetz (GKG) festgelegte Kosten entstehen:

  1. Instanz Berufung Revision
Verfahrensgebühr 3.571,10 € 4.395,20 € 6.318,10 €
Terminsgebühr 3.296,40 € 3.296,40 € 4.120,50 €
Auslagen 20,00 € 20,00 € 20,00 €
USt 1.308,63 € 1.465,20 € 1.987,13 €
Zwischensumme 8.196,13 € 9.176,80 € 12.445,73 €
       
Gerichtskosten 8.139,00 € 10.852,00 € 13.565,00 €
Gegnerische Anwaltskosten 8.196,13 € 9.176,80 € 12.445,73 €
Gesamtbetrag 24.531,25 € 29.205,61 € 38.456,47 €
       
Endbetrag bei 3 Instanzen     92.193,33 €
       
Hinzukommen 1-5 medizinische Gutachten für jeweils bis zu 5.000,00 €.

Was tun? - Wir ...

  • ... sind bundesweit tätig und beraten Sie vor Ort.
  • ... unterstützen Sie:
    • sichten Ihre Krankenunterlagen und lassen diese fachkundig prüfen.
    • holen fachkundigen Rat, ggfls. juristische und/oder medizinische Gutachten ein.
    • klären, wie hoch Ihre Erfolgsaussichten im Falle eines Klageverfahrens sind.
    • teilen Ihnen das Ergebnis unserer Prüfung mit.
    • bieten Ihnen bei entsprechendem Prüfungsergebnis eine Prozessfinanzierung an.

Was können Sie geltend machen?

Als erstes Schmerzensgeld: Es kann nach heutiger Rechtsprechung - je nach Ausmaß der Schädigung - bis zu 800.000,00 € und mehr betragen.

Zusätzlich geht es um materiellen Schadenersatz: Dazu gehören z. B.:

  • Verdienstausfall,
  • Unterhaltsansprüche,
  • Haushaltsführungskosten,
  • behinderungsbedingte Pflege- und Betreuungsmehraufwendungen
  • sowie alle weiteren finanziellen Nachteile.

Was geltend gemacht werden kann, ist individuell sehr unterschiedlich.
Auch hier beraten und unterstützen wir Sie.