
IHRE rechtliche Situation:
Sie müssen beweisen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt und dass Ihnen durch diesen Behandlungsfehler ein Schaden entstanden ist.
Das kostet Geld:
Wenn Sie z. B. gerichtlich Schadenersatz, insbesondere auch Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 300.000,00 € gegenüber dem behandelnden Arzt und seiner Haftpflichtversicherung geltend machen, können Ihnen - wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind oder Prozesskostenhilfe erhalten - mindestens folgende nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie dem Gerichtskostengesetz (GKG) festgelegte Kosten entstehen:
1. Instanz | Berufung | Revision | |
Verfahrensgebühr | 3.571,10 € | 4.395,20 € | 6.318,10 € |
Terminsgebühr | 3.296,40 € | 3.296,40 € | 4.120,50 € |
Auslagen | 20,00 € | 20,00 € | 20,00 € |
USt | 1.308,63 € | 1.465,20 € | 1.987,13 € |
Zwischensumme | 8.196,13 € | 9.176,80 € | 12.445,73 € |
Gerichtskosten | 8.139,00 € | 10.852,00 € | 13.565,00 € |
Gegnerische Anwaltskosten | 8.196,13 € | 9.176,80 € | 12.445,73 € |
Gesamtbetrag | 24.531,25 € | 29.205,61 € | 38.456,47 € |
Endbetrag bei 3 Instanzen | 92.193,33 € | ||
Hinzukommen 1-5 medizinische Gutachten für jeweils bis zu 5.000,00 €. |
Was tun? - Wir ...
- ... sind bundesweit tätig und beraten Sie vor Ort.
- ... unterstützen Sie:
- sichten Ihre Krankenunterlagen und lassen diese fachkundig prüfen.
- holen fachkundigen Rat, ggfls. juristische und/oder medizinische Gutachten ein.
- klären, wie hoch Ihre Erfolgsaussichten im Falle eines Klageverfahrens sind.
- teilen Ihnen das Ergebnis unserer Prüfung mit.
- bieten Ihnen bei entsprechendem Prüfungsergebnis eine Prozessfinanzierung an.
Was können Sie geltend machen?
Als erstes Schmerzensgeld: Es kann nach heutiger Rechtsprechung - je nach Ausmaß der Schädigung - bis zu 800.000,00 € und mehr betragen.
Zusätzlich geht es um materiellen Schadenersatz: Dazu gehören z. B.:
- Verdienstausfall,
- Unterhaltsansprüche,
- Haushaltsführungskosten,
- behinderungsbedingte Pflege- und Betreuungsmehraufwendungen
- sowie alle weiteren finanziellen Nachteile.
Was geltend gemacht werden kann, ist individuell sehr unterschiedlich.
Auch hier beraten und unterstützen wir Sie.